Ich brauche Unterstützung, um meine Energierechnung bezahlen zu können
Wenn Sie Probleme haben, Ihre Energierechnung zu bezahlen, haben Sie den wichtigsten Schritt jetzt schon getan: Sie begegnen diesen Problemen und informieren sich aktiv.
Unsere Bitte: Nehmen Sie Kontakt zu uns auf – so schnell wie möglich. Wir führen ein vertrauliches Gespräch auf Augenhöhe und schauen uns gemeinsam Ihre Situation an. Wir planen die nächsten Schritte, um die Zahlungsschwierigkeiten aus der Welt zu schaffen. So vermeiden Sie außerdem zusätzliche Kosten wie zum Beispiel Mahngebühren.
Unsere Kontaktmöglichkeiten:

Die Stadt Münster und die Wohlfahrtverbände wollen Menschen helfen, die wegen gestiegener Energiepreise in finanzielle Nöte kommen. Die Unterstützung richtet sich grundsätzlich an alle privaten Haushalte im Stadtgebiet Münster – ganz egal, ob sie bereits Sozialleistungen erhalten oder nicht. Anspruch haben alle mit einem geringen Grundeinkommen, beispielsweise ein Single-Haushalt mit Einnahmen von 1.500 € im Monat oder ein vier Personen-Haushalt, dem maximal 3.800 € im Monat zur Verfügung stehen. Übernommen werden bis zu 80 % der Rechnungssumme bei einem Förderhöchstsatz von 1.000 €.
Was passiert, wenn ich meine Rechnung nicht bezahlen kann?
Wenn Sie Probleme haben, Ihre Energierechnung zu bezahlen, nehmen Sie sofort Kontakt zu uns auf, telefonisch unter 0251 694-1234 oder vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch – vor Ort oder per Videoanruf. Wir schauen gemeinsam auf Ihre Situation und richten zum Beispiel einen Ratenplan ein, den Sie auch online bei uns anfordern können.
Außerdem arbeiten wir mit den örtlichen Arbeitsagenturen, dem Sozialamt und verschiedenen karitativen Einrichtungen zusammen und können hier vermitteln. Bei der Stadt Münster können Sie sich im Falle von Zahlungsschwierigkeiten für Ihre Heizkostenabrechnung beraten lassen.
Eine erste telefonische Klärung, ob Sie soziale Leistungen (Wohngeld, Bürgergeld, Grundsicherung) beantragen können, ist unter der Hotline: 0251 492-8388 möglich.
Bitte beachten Sie: Inhaltliche Fragen zu Ihrer Heizkostenabrechnung können bei der Stadt Münster nicht beantwortet werden.
Was sind Sperrungen und wie kann ich sie vermeiden?
Bei einer Strom- oder Gassperre wird die Versorgung mit Strom bzw. Gas unterbrochen, wenn Rechnungen nach wiederholter Aufforderung nicht beglichen wurden und auch alle anderen Mittel ausgeschöpft sind.
Eine Strom- oder Gassperre ist für die Stadtwerke Münster das letzte Mittel, wenn Zahlungen ausbleiben. Wir versuchen, diesen Schritt möglichst zu vermeiden, und sind stolz darauf, dass wir bisher in der Regel erfolgreich eine gemeinsame Lösung mit unseren Kund_innen gefunden haben.
Energieversorger müssen sich an strenge gesetzliche Vorgaben halten und es muss einiges passieren, bis eine Strom- oder Gassperre überhaupt infrage kommt.
Eine Sperre darf gesetzlich erst nach mindestens zwei Vorankündigungen durchgeführt werden und in der Regel geht ihr eine mehrwöchige Zeitspanne voraus, in der die Stadtwerke Münster den Kontakt zum/zur Kund_in gesucht haben.
Tipp: Sie können auch noch kurz vor einer Sperre den fälligen Betrag bezahlen. Kontaktieren Sie uns dafür sofort und besprechen Sie mit uns, wie Sie die offene Rechnung so bezahlen, dass der Betrag auch rechtzeitig bei uns ankommt, um die Sperre tatsächlich zu verhindern.
Diese Wege funktionieren nicht
Wenn Sie kurz vor dem Sperrtermin Ihren Energieanbieter wechseln, verhindert dies nicht die Stromsperre. Die Forderungen des alten Energieanbieters bleiben bestehen.
Wer Techniker_innen, die mit der Sperrung beauftragt sind, den Eintritt verwehrt, riskiert zusätzliche Kosten für Gericht und Gerichtsvollzieher_innen und löst das Problem ebenfalls nicht.
Suchen Sie den Kontakt zu uns: Wir führen ein vertrauliches Gespräch auf Augenhöhe und suchen gemeinsam nach einer Lösung.
Ratenzahlungsvereinbarung online anfordern
Sie benötigen eine Ratenzahlungsvereinbarung? Diese können Sie hieranfordern. Sollte noch Gesprächsbedarf bestehen, setzen wir uns proaktiv mit Ihnen in Verbindung. Ansonsten erhalten Sie Ihre Ratenzahlungsvereinbarung nach wenigen Tagen mit der Post.
Telefon
Gerne können Sie auch telefonisch mit uns in Kontakt treten. Vielleicht können wir Ihr Anliegen so kurzfristig klären: 0251 694 1651
Unsere Servicezeiten:
Montag I Dienstag I Mittwoch I Freitag: 9 – 16 Uhr
Donnerstag: 13 – 16 Uhr
Sie können uns Ihr Anliegen auch gerne in einer E-Mail an inkasso(at)stadtwerke-muenster.de schildern. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück.
Örtliche Beratungsstellen
Sie erhalten Unterstützung bei zahlreichen Beratungsstellen in Münster.
Caritasverband für die Stadt Münster e. V.
Telefon: 0251 53009-0
www.caritas-ms.de
LichtBlick Seniorenhilfe e. V.
Telefon: 0251 59065890
www.seniorenhilfe-lichtblick.de/buero-muenster
Diakonie Münster
Telefon: 0251 490150
www.diakonie-muenster.de
Jobcenter Münster
Wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen, können Sie sich an Ihre_n Leistungssachbearbeiter_in wenden, um gemeinsam eine Lösung zu finden.
Hotline Jobcenter Münster: 0251 492-9292
Die für Sie zuständige Geschäftsstelle können Sie hier ermitteln: www.stadt-muenster.de/jobcenter/kontakt
Sozialamt Münster
Sie erhalten Grundsicherung und/oder Hilfe zum Lebensunterhalt? Dann können Sie sich an Ihre_n Leistungssachbearbeiter_in wenden, um gemeinsam eine Lösung zu finden.
Telefon: 0251 492-5001
www.stadt-muenster.de/sozialamt
Stromsparcheck
Das Team des Stromsparchecks bietet für bestimmte Haushalte kostenlose Unterstützung vor Ort. Unter anderem checkt das Team den aktuellen Stromverbrauch, hilft mit kostenlosen Soforthilfen wie zum Beispiel LED-Lampen und gibt Energiespartipps.
Mehr Informationen und Termine unter 0251 20318256
www.caritas-ms.de/hilfe-beratung/stromsparcheck
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